Freitag, 27. September 2013

Neues Flensburger Punktesystem 2014/ Punkteabbau

Ab dem 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Was ändert sich? Was passiert mit den alten Punkten?

Zukünftig gibt es nur noch Punkte für Verstöße, welche tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährden, entsprechend fallen dann Vergehen, wie beispielsweise bei Beleidigungen, unter den Tisch.
Einträge gibt es ab einem Bußgeld von 60 Euro, hinzu kommt, dass ein jeder Verstoß für sich verjährt. Die Verjährung beträgt fünf Jahre, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zehn Jahre.

Das neue Punktesystem: 


Vormerkung: 1-3 Punkte, abgesehen vom Bußgeld, keine weitere Maßnahmen.
Ermahnung:   Bei 4-5 Punkten.
Verwarnung: Bei einem Punktestand von 6-7.
Entzug der Fahrerlaubnis: Mit 8 Punkten!

1 Punkt gibt es bei „einfachen“ Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte gibt es bei groben Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa bei Alkohol am Steuer, gibt es 3.

Umrechnung der Punkte zum 30. April 2014 (alt/neu) 

 

•1-3 Punkte= 1 Punkt
•4-5 Punkte= 2 Punkte

•6-7 Punkte= 3 Punkte
•8-10 Punkte= 5 Punkte

Was ändert sich beim freiwilligen Punkteabbau? 


Ein derartiger Punkteabbau ist zwar zukünftig auch noch möglich, aber eingeschränkt. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar, wird verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Teile enthalten und vermutlich ca 400€ kosten. Daran teilnehmen, kann man bei 1-5 Punkten (also nicht bei „Verwarnung“), wobei einer erlassen wird, allerdings kann man dies nur einmal in 5 Jahren besuchen. Wer also noch nach altem Recht ein Aufbauseminar, besuchen möchte um einen Punkterabatt zu erhalten, muß sich beeilen!

Eine MPU ist also auch in Zukunft nicht erstrebenswert...!

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