Montag, 29. Juli 2013

Flensburg und der Führerschein: Punkteabbau, Aufbauseminar, MPU, verfall

Etwas verwirrend ist die Situation für all jene, welche aus welchem Grund auch immer, in Flensburg fleißig Punkte gesammelt haben.

Wann verfallen Punkte in Flensburg? 


Bei Ordnungswidrigkeiten verfallen die Punkte automatisch nach 2 Jahren, bei Straftaten meist nach 5 Jahren und in einigen Fällen, wie einer Alkoholfahrt erst nach 10 Jahren.
Wenn man sich allerdings in dieser Zeit neue Punkte einfängt, wird die Tilgung unterbrochen, auch Hemmung genannt. Getilgt wird erst wenn der neueste Eintrag abgelaufen ist.
Bei Ordnungswidrigkeiten wird aber spätestens nach 5 Jahren gelöscht, nicht allerdings bei Promille- Verstößen (0,5 Promille), hier gibt es, wie bei Straftaten, keine absolute Tilgungsfrist.
Beachten sollte man auch, dass zur Tilgungsfrist auch noch eine einjährige „Überliegefrist“ hinzukommt.

Wie kann man Punkte tilgen? 


Bei 1 bis 8 Punkten kann man freiwillig ein Aufbauseminar besuchen, dies führt zur Tilgung von 4 Punkten. Gleiches gilt bei 9- 13 Punkten. Erreicht man acht Punkte, erhält man, natürlich kostenpflichtig…, eine Verwarnung. Dabei wird auf hingewiesen, dass man bei „freiwilliger“ Teilnahme (und nur bei solcher) 2 Punkte abbauen kann.
Ab 14- 17 Punkten wird man von der Führerscheinbehörde zum Aufbauseminar geschickt (Pflicht), ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei keine Punkte getilgt werden. Eine Punktereduzierung von 2 können allerdings, bei der Teilnahme einer (zusätzlichen) verkehrspsychologischen Beratung, getilgt werden. In manchen Fällen kann man dadurch den Entzug des Führerscheins verhindern.

Dann gibt es auch noch Sonderfälle, auf welche ich nicht genauer eingehe, etwa wenn die Fahrerlaubnisbehörde, bei den oben genanten Grenzenwerten bei der Punkteanzahl nicht verwarnt hat. Gleiches gilt bei der Fahrerlaubnis auf Probe wo man spezielle Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) oder bei Alkohol- und/ oder Drogenverstößen ggf. besondere Aufbauseminare, bei anerkannten Verkehrspsychologen belegen muß. Auch hier gibt es dann wieder Sonderregelungen, etwa wenn man als Fahranfänger schon zur MPU musste.

Dieser Beitrag soll lediglich ein   Einstieg in die Materie darstellen und ist ohne Gewähr, zumal ich kein Verkehrsrechtler bin. Jeder sollte sich zu seinem speziellen Fall, z.B. bei der Führerscheinstelle, Kursanbietern, im Internet, auch in Foren oder im Bekanntenkreis informieren.
Beschlossen wurde zudem die neue Punkteregelung, welche voraussichtlich am 7. Juni2014 in Kraft tritt und wo sich einiges, auch bei der Punktereduzierung und/ oder MPU ändern wird.

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