Montag, 5. August 2013

Was kostet der Entzug des Führerscheins bei Alkohol am Steuer?

Hat man die Promillegrenzen überschritten, droht im Normalfall der Fahrerlaubnisentzug.
Dies gilt unter Umständen nicht nur für im Führerschein eingetragene Fahrzeugklassen, sondern kann z.B. auch das Verbot zum fahren von Fahrrädern beinhalten, wenn man auf diesem erwischt wurde.
Ich begleite hier auf diesen Seiten ja einen Fall und möchte darstellen, welche Kosten und Aufwand, Vorbereitung und MPU- Gutachten usw. verursachen. In diesem Beitrag geht es schlicht und einfach um die Abgabe des „Lappens“ bei der Führerscheinstelle.
Denn irgendwann ist es soweit, der Führerschein muß auf dem Amt abgeliefert werden und bringt man ihn nicht selbst, erfolgt der Führerscheinentzug durch die Polizei, was noch einmal erheblich teuerer werden dürfte. Dass bedeutet nicht nur Aufwand, gerade wenn man auf dem Land wohnt, muß man ja erst einmal zur Führerscheinbehörde gelangen, sondern der Staat will natürlich auch daran verdienen. In unserem Fall (mag sein dass es in anders gelagerten Fällen anders aussieht), kostet dies 110 Euro. Wobei man zunächst ein Formschreiben, mit der sofortigen Untersagung zum Fahren erhält und 7 Tage Zeit bis zur Abgabe hat. Der Akt als solcher, dauert ca 2 Minuten und man erhält eine Bestätigung für die Abgabe.

Die Sperrzeit, bis man die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann, beträgt übrigens, bei Alkohol, mindestens 6 Monate oder länger. Da man aber zunächst den MPU- Test, inkl. Vorbereitung, Abstinenznachweis, etc erfolgreich bestehen muß, dauert es aber in Regel erheblich länger, bis zur Möglichkeit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Andererseits sollte man auch nicht vergessen rechtzeitig den Schein neu zu beantragen. Meines Wissens ist dies 3 Monate vor dem geplanten MPU- Gutachten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, sollte man übrigens tunlichst bleiben lassen, da es alles noch viel schlimmer machen kann.

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