Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich auf den Idiotentest vorzubereiten. So kann man Einzelgespräche mit Verkehrspsychologen buchen oder aber in einem Vorbereitungskurs in Gruppen, mit ca. 10 Teilnehmern. Dieser dauert z.B. bei Alkohol, normalerweise, auf mehrere Tage verteilt, 18 Stunden.
Ob es bei den verschiedenen Anbietern Unterschiede gibt, kann ich leider nicht sagen, es müssen aber wohl Mindeststandards erfüllt werden. Ein Gruppenkurs scheint nicht nur wegen der geringeren Kosten, sondern auch, weil man von Erfahrungen und Probleme, im MPU Zusammenhang, anderer profitiert, sinnvoll.
Unter der Leitung eines Verkehrspsychologen, werden diverse Problematiken und Lösungen angesprochen, wie sie später auch beim eigentlichen MPU Test, zur Sprache kommen. Bei einem Kurs zum Alkohol- Idiotentest, sind das z.B. Trinkmengen und Verhalten. Ziel ist es ja letztendlich, dass man sich selbst seine Fehler eingesteht und die Gründe für das Fehlverhalten ergründet und wie man diese zukünftig vermeidet, damit man im eigentlichen Test, dem Prüfer glaubhaft machen, dass eine Alkoholfahrt nicht wieder vorkommt. Je nach Höhe Promille, muss man dem Gutachter gar glaubhaft machen, dass man gar keinen Alkohol mehr trinkt.
Bei manchen Anbietern gibt es auch noch ein abschließendes (Einzel-) Abschlussgespräch, in dem man erkennen kann, wie weit man mit der Aufarbeitung ist und ob man bereit für das eigentliche MPU- Gutachten ist.
Zudem erhält man eine Teilnahmebescheinigung, bzw. ein Teilnahmezertifikat, welches man beim MPU- Test, bei der Begutachtungsstelle, zusammen mit weiteren Belegen, wie den Abstinenznachweisen, vorlegen kann.
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Montag, 10. März 2014
Sonntag, 9. Februar 2014
MPU: Hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Ich hatte ja bereits berichtet, dass ein weiterer Idiotentest Fall, im weiteren Bekanntenkreis drohte, aufgrund der Ausgangslage und die Einschaltung eines Anwalts, war es wohl möglich, die drohende MPU und den Führerscheinverlust, zu verhindern. Leider habe ich hierzu keine genaue Detailinformationen.
Es zeigt jedoch, dass es in manchen Fällen möglich ist, gegen eine drohende MPU vorzugehen. Dies hängt aber stark, vom individuellen Einzelfall und den Umständen ab, daher sollte man sich auch hier, gegebenenfalls gut überlegen und sich informieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, im eigenen individuellen Fall, einen guten, auf MPU- Fälle spezialisierten Anwalt, für Verkehrsrecht einzuschalten. Ist es sowieso aussichtslos, kann man sich diese Kosten auch sparen.
Montag, 28. Oktober 2013
Kann man in der Vorbereitung zum Idiotentest/ MPU Alkohol trinken?
Für viele, welche zur Alkohol- MPU müssen, stellt sich die Frage, ob man während der Erbringung des Abstinenznachweises, im Zuge der Vorbereitung, zum Idiotentest Alkohol trinken kann.
Zumindest beim Ethylglucuronid (EtG) Test, durch Urin ist dies theoretisch und in kleinen Mengen möglich, ratsam ist es allerdings nicht.
Hier spielt die schnelle Abbauzeit, in der Alkohol abgebaut wird und letztendlich durch das EtG nachgewiesen werden kann, eine Rolle.
Eine Studie (einfach mal nach „Abstinentnachweis Uniklinik Freiburg“ googeln) zeigt, teilweise auch anhand von Graphiken, wie schnell Alkohol abgebaut wird.
Einige Faktoren spielen dabei eine Rolle, etwa die Trinkmenge oder Art des Getränkes, bzw. wie viele Gramm Alkohol darin enthalten sind. So sind 4,5 Liter Bier (150g Alkohol), getrunken in 12,5 Stunden, nach ca 40 Stunden kaum noch nachzuweisen, das komplette Ende der Nachweisbarkeit ist nach ca 80 Stunden erreicht. Bei einem Glas Sekt (9g Alkohol), nach ca 24 Stunden.
So könnte man sich theoretisch errechnen, wie viel man trinken kann, wenn man einschätzen kann, dass es einige Tage, die ansonsten kurzfristig angesetzten Kontrolltermine nicht geben wird. Etwa wenn es ein langes Wochenende, z.B. durch zusätzliche Feiertage vor der Türe steht.
Die „Unfallgefahr“, das der Abstinenznachweis „in die Hose“ geht, etwa wenn man leichtsinnig wird, steigt allerdings rapide. Es dürfte daher besser sein, in der Abstinenzzeit keinen Alkohol zu konsumieren.
Beachten sollte man allerdings auch, dass jeweilige persönliche Unterschiede, wie (versteckte) Krankheiten, Geschlecht, Gewicht usw. ebenfalls eine Rolle spielen können und entsprechend die Werte, bzw. damit die Länge der Nachweisbarkeit beeinflussen können.
Bei der Kurzfristigkeit, in welchen man zur Kontrolle einberufen wird, sowie die Nachweisbarkeit, von auch kleinsten Mengen an Alkohol, sollte man selbst Speisen, Getränke (wie z.B. sogenanntes Alkoholfreies Bier) oder Medikamente (nötigenfalls angeben, falls dies aus gesundheitlichen Gründen eingenommen werden müssen), wie z.B. auch alkoholhaltigen Hustensaft, meiden.
Letztendlich spielen ja auch die Leberwerte, welche man zum eigentlichen Idiotentest, beibringen muß, bzw. untersucht werden, eine Rolle. Wobei auch hier das Problem aufgrund persönlicher Unterschiede oder Krankheiten bestehen kann, dass wer wenig trinkt, hohe Leberwerte haben kann, andererseits manche, die viel Alkohol trinken möglicherweise geringe Leberwerte.
Dies soll keinesfalls eine Ermunterung zum trinken von Alkohol in der Vorbereitungszeit zur MPU sein, besonders wer wirklich ein Alkoholproblem hat, sollte die Finger davon lassen.
Zumindest beim Ethylglucuronid (EtG) Test, durch Urin ist dies theoretisch und in kleinen Mengen möglich, ratsam ist es allerdings nicht.
Hier spielt die schnelle Abbauzeit, in der Alkohol abgebaut wird und letztendlich durch das EtG nachgewiesen werden kann, eine Rolle.
Eine Studie (einfach mal nach „Abstinentnachweis Uniklinik Freiburg“ googeln) zeigt, teilweise auch anhand von Graphiken, wie schnell Alkohol abgebaut wird.
Einige Faktoren spielen dabei eine Rolle, etwa die Trinkmenge oder Art des Getränkes, bzw. wie viele Gramm Alkohol darin enthalten sind. So sind 4,5 Liter Bier (150g Alkohol), getrunken in 12,5 Stunden, nach ca 40 Stunden kaum noch nachzuweisen, das komplette Ende der Nachweisbarkeit ist nach ca 80 Stunden erreicht. Bei einem Glas Sekt (9g Alkohol), nach ca 24 Stunden.
So könnte man sich theoretisch errechnen, wie viel man trinken kann, wenn man einschätzen kann, dass es einige Tage, die ansonsten kurzfristig angesetzten Kontrolltermine nicht geben wird. Etwa wenn es ein langes Wochenende, z.B. durch zusätzliche Feiertage vor der Türe steht.
Die „Unfallgefahr“, das der Abstinenznachweis „in die Hose“ geht, etwa wenn man leichtsinnig wird, steigt allerdings rapide. Es dürfte daher besser sein, in der Abstinenzzeit keinen Alkohol zu konsumieren.
Beachten sollte man allerdings auch, dass jeweilige persönliche Unterschiede, wie (versteckte) Krankheiten, Geschlecht, Gewicht usw. ebenfalls eine Rolle spielen können und entsprechend die Werte, bzw. damit die Länge der Nachweisbarkeit beeinflussen können.
Bei der Kurzfristigkeit, in welchen man zur Kontrolle einberufen wird, sowie die Nachweisbarkeit, von auch kleinsten Mengen an Alkohol, sollte man selbst Speisen, Getränke (wie z.B. sogenanntes Alkoholfreies Bier) oder Medikamente (nötigenfalls angeben, falls dies aus gesundheitlichen Gründen eingenommen werden müssen), wie z.B. auch alkoholhaltigen Hustensaft, meiden.
Letztendlich spielen ja auch die Leberwerte, welche man zum eigentlichen Idiotentest, beibringen muß, bzw. untersucht werden, eine Rolle. Wobei auch hier das Problem aufgrund persönlicher Unterschiede oder Krankheiten bestehen kann, dass wer wenig trinkt, hohe Leberwerte haben kann, andererseits manche, die viel Alkohol trinken möglicherweise geringe Leberwerte.
Dies soll keinesfalls eine Ermunterung zum trinken von Alkohol in der Vorbereitungszeit zur MPU sein, besonders wer wirklich ein Alkoholproblem hat, sollte die Finger davon lassen.
Montag, 7. Oktober 2013
Neuer MPU- Fall: Jetzt benötige ich bald Hilfe…!
Ich begleite hier ja gerade einen MPU`ler, bei seiner Vorbereitung und Erfahrungen, bis zum Gutachten.
Jetzt ist ein weiterer Fall im weiteren Bekanntenkreis dazu gekommen, über welchen ich hin und wieder berichten werde.
Offensichtlich ist in der Region gerade die jagt nach Fahrradfahrern ausgebrochen (würde nicht wundern, es fährt ja keiner mehr mit Alkohol am Steuer Auto), jedenfalls hat auch er, wenn auch knapp, zu viele Promille auf dem Rad, im Straßenverkehr.
Allerdings wurde er angeblich des Nachts angehalten, weil ein Fahrraddieb gesucht wurde. Weshalb die Beamten sich zunächst nicht sonderlich um in kümmerten, er also einige Zeit unbeobachtet war, weshalb er vermutlich einen „Nachtrunk“ geltend machen möchte, ein Anwalt ist ebenfalls eingeschaltet.
Ob das wirklich etwas bringt und ob die Angelegenheit zum Entzug des Führerscheins, also zur MPU führt, werden wir im Laufe der Zeit erfahren.
Jetzt ist ein weiterer Fall im weiteren Bekanntenkreis dazu gekommen, über welchen ich hin und wieder berichten werde.
Offensichtlich ist in der Region gerade die jagt nach Fahrradfahrern ausgebrochen (würde nicht wundern, es fährt ja keiner mehr mit Alkohol am Steuer Auto), jedenfalls hat auch er, wenn auch knapp, zu viele Promille auf dem Rad, im Straßenverkehr.
Allerdings wurde er angeblich des Nachts angehalten, weil ein Fahrraddieb gesucht wurde. Weshalb die Beamten sich zunächst nicht sonderlich um in kümmerten, er also einige Zeit unbeobachtet war, weshalb er vermutlich einen „Nachtrunk“ geltend machen möchte, ein Anwalt ist ebenfalls eingeschaltet.
Ob das wirklich etwas bringt und ob die Angelegenheit zum Entzug des Führerscheins, also zur MPU führt, werden wir im Laufe der Zeit erfahren.
Freitag, 27. September 2013
Neues Flensburger Punktesystem 2014/ Punkteabbau
Ab dem 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Was ändert sich? Was passiert mit den alten Punkten?
Zukünftig gibt es nur noch Punkte für Verstöße, welche tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährden, entsprechend fallen dann Vergehen, wie beispielsweise bei Beleidigungen, unter den Tisch.
Einträge gibt es ab einem Bußgeld von 60 Euro, hinzu kommt, dass ein jeder Verstoß für sich verjährt. Die Verjährung beträgt fünf Jahre, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zehn Jahre.
Vormerkung: 1-3 Punkte, abgesehen vom Bußgeld, keine weitere Maßnahmen.
Ermahnung: Bei 4-5 Punkten.
Verwarnung: Bei einem Punktestand von 6-7.
Entzug der Fahrerlaubnis: Mit 8 Punkten!
1 Punkt gibt es bei „einfachen“ Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte gibt es bei groben Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa bei Alkohol am Steuer, gibt es 3.
Ein derartiger Punkteabbau ist zwar zukünftig auch noch möglich, aber eingeschränkt. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar, wird verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Teile enthalten und vermutlich ca 400€ kosten. Daran teilnehmen, kann man bei 1-5 Punkten (also nicht bei „Verwarnung“), wobei einer erlassen wird, allerdings kann man dies nur einmal in 5 Jahren besuchen. Wer also noch nach altem Recht ein Aufbauseminar, besuchen möchte um einen Punkterabatt zu erhalten, muß sich beeilen!
Eine MPU ist also auch in Zukunft nicht erstrebenswert...!
Zukünftig gibt es nur noch Punkte für Verstöße, welche tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährden, entsprechend fallen dann Vergehen, wie beispielsweise bei Beleidigungen, unter den Tisch.
Einträge gibt es ab einem Bußgeld von 60 Euro, hinzu kommt, dass ein jeder Verstoß für sich verjährt. Die Verjährung beträgt fünf Jahre, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zehn Jahre.
Das neue Punktesystem:
Vormerkung: 1-3 Punkte, abgesehen vom Bußgeld, keine weitere Maßnahmen.
Ermahnung: Bei 4-5 Punkten.
Verwarnung: Bei einem Punktestand von 6-7.
Entzug der Fahrerlaubnis: Mit 8 Punkten!
1 Punkt gibt es bei „einfachen“ Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte gibt es bei groben Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa bei Alkohol am Steuer, gibt es 3.
Umrechnung der Punkte zum 30. April 2014 (alt/neu)
•1-3 Punkte= 1 Punkt
•4-5 Punkte= 2 Punkte
•6-7 Punkte= 3 Punkte
•8-10 Punkte= 5 Punkte
Was ändert sich beim freiwilligen Punkteabbau?
Ein derartiger Punkteabbau ist zwar zukünftig auch noch möglich, aber eingeschränkt. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar, wird verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Teile enthalten und vermutlich ca 400€ kosten. Daran teilnehmen, kann man bei 1-5 Punkten (also nicht bei „Verwarnung“), wobei einer erlassen wird, allerdings kann man dies nur einmal in 5 Jahren besuchen. Wer also noch nach altem Recht ein Aufbauseminar, besuchen möchte um einen Punkterabatt zu erhalten, muß sich beeilen!
Eine MPU ist also auch in Zukunft nicht erstrebenswert...!
Samstag, 14. September 2013
3. Schritt der MPU- Vorbereitung: Kosten& Ablauf Haaranalyse/ Screening
Ein hoher Kostenfaktor, zumindest bei der Alkohol- und/oder Drogen- MPU, neben der sonstigen Vorbereitung, sind die Abstinenznachweise.
Dabei werden bei Drogenfragen normalerweise Haaranalysen und bei Alkohol im Normalfall Urinproben genommen. Bei letzterem kann man auch kombinieren.
In unserem beschriebenen Fall, 9 Monate Abstinenz, waren die Haare bereits 3 Monate herausgewachsen (dies ist bei dieser Methode Pflicht, was mit dem Haarwachstum zu tun hat, da man 3cm benötigt). Sodass man auch eine Haarprobe entnehmen konnte, der Rest wird per Urin getestet. Würden die 9 Monate komplett über die Haare geprüft, müsste man also 3-mal Haare lassen.
Den genauen Ablauf sollte man aber sicherheitshalber mit dem Verkehrspsychologen im Beratungsgespräch klären.
In unserem Fall kosten die (1x) Haaranalyse 275€ und 6 Monate, Urinabgabe (= 4 Abgabetermine) im Paket 394€, einzeln würde man jeweils 115€ berappen. Urinscreenings für 12 Monate dürften entsprechend teuerer sein, bei Haarproben bei Drogentest, können die Preise ebenfalls abweichen.
Über Kosten und Ablauf des Drogenscreening wurde leider ansonsten nichts Genaueres gefunden.
Muß die Abstinenz von Drogen- und Alkohol, im Test, nachgewiesen werden, muß man am Entnahmetag 2 Proben abgeben, weil beide Stoffe nur getrennt analysiert werden. Entsprechend teuerer dürfte die Rechnung sein. Kurze Recherchen im Internet haben ergeben, das das MPI (Medizinisch- Psychologische Institut), des Prüfkonzern mit den 3 großen Buchstaben, wo in diesem Beispiel geprüft wird/ wurde, vergleichsweise teuer ist. Daher sollte man vielleicht bei sich vor Ort, z.B. Online, bei mehreren Anbietern, nach den Preisen erkundigen, zumal es möglicherweise auch regionale Unterschiede gibt. Wichtig ist aber, dass diese zertifiziert sind.
Ebenfalls beachten sollte man, dass man keine der zu prüfenden Stoffe zu sich nimmt, da sowohl Haaranalysen, als auch die Urinanalysen, sehr genau sind, dies gilt bei Alk, beispielsweise auch für das Essen oder Medikamente.
Schließlich will man das MPU- Gutachten, wofür man den Abstinenzbeleg schließlich letztendlich benötigt, schnellstmöglich abschließen und nicht mit den Analysen von vorne beginnen, was alles noch kostspieliger macht und wertvolle Zeit kostet, aber durchaus passieren kann.
Dabei werden bei Drogenfragen normalerweise Haaranalysen und bei Alkohol im Normalfall Urinproben genommen. Bei letzterem kann man auch kombinieren.
In unserem beschriebenen Fall, 9 Monate Abstinenz, waren die Haare bereits 3 Monate herausgewachsen (dies ist bei dieser Methode Pflicht, was mit dem Haarwachstum zu tun hat, da man 3cm benötigt). Sodass man auch eine Haarprobe entnehmen konnte, der Rest wird per Urin getestet. Würden die 9 Monate komplett über die Haare geprüft, müsste man also 3-mal Haare lassen.
Den genauen Ablauf sollte man aber sicherheitshalber mit dem Verkehrspsychologen im Beratungsgespräch klären.
In unserem Fall kosten die (1x) Haaranalyse 275€ und 6 Monate, Urinabgabe (= 4 Abgabetermine) im Paket 394€, einzeln würde man jeweils 115€ berappen. Urinscreenings für 12 Monate dürften entsprechend teuerer sein, bei Haarproben bei Drogentest, können die Preise ebenfalls abweichen.
Über Kosten und Ablauf des Drogenscreening wurde leider ansonsten nichts Genaueres gefunden.
Muß die Abstinenz von Drogen- und Alkohol, im Test, nachgewiesen werden, muß man am Entnahmetag 2 Proben abgeben, weil beide Stoffe nur getrennt analysiert werden. Entsprechend teuerer dürfte die Rechnung sein. Kurze Recherchen im Internet haben ergeben, das das MPI (Medizinisch- Psychologische Institut), des Prüfkonzern mit den 3 großen Buchstaben, wo in diesem Beispiel geprüft wird/ wurde, vergleichsweise teuer ist. Daher sollte man vielleicht bei sich vor Ort, z.B. Online, bei mehreren Anbietern, nach den Preisen erkundigen, zumal es möglicherweise auch regionale Unterschiede gibt. Wichtig ist aber, dass diese zertifiziert sind.
Ebenfalls beachten sollte man, dass man keine der zu prüfenden Stoffe zu sich nimmt, da sowohl Haaranalysen, als auch die Urinanalysen, sehr genau sind, dies gilt bei Alk, beispielsweise auch für das Essen oder Medikamente.
Schließlich will man das MPU- Gutachten, wofür man den Abstinenzbeleg schließlich letztendlich benötigt, schnellstmöglich abschließen und nicht mit den Analysen von vorne beginnen, was alles noch kostspieliger macht und wertvolle Zeit kostet, aber durchaus passieren kann.
Montag, 19. August 2013
Bußgeldkatalog, Punkte in Flensburg& Promillegrenzen bei Alkohol am Steuer
Jetzt wird’s happig! Wer seinen Führerschein, sei es wegen Alkohol am Steuer eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrades verliert, darf richtig blechen! Hier geht es nicht um die Kosten der MPU und deren Vorbereitung, welche gegebenenfalls noch hinzu kommen, sondern um die eigentliche Geldstrafe.
Wer unter 0,5 Promille mit Alkohol erwischt wird, sofern er keinen Unfall baut oder auffällig fährt, kommt normalerweise mit einem Schrecken davon. Bei Fahrern, unter 21 Jahren, bzw. in der Probezeit, gilt Null- Promille, was ein Bußgeld von 250 Euro und 2 Punkte auf dem Flensburger Punktekonto nach sich zieht. Passiert es in der Probezeit, verlängert sich diese und darf man auch noch ein Aufbauseminar besuchen.
Allgemein geht es ab 0,5 Promille, mit einer Geldstrafe von 500€, aus dem Bußgeldkatalog los. Dazu kommen 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Ist man Wiederholungstäter, kostet es nicht nur mehr, es gibt auch bis zu 3 Monaten Fahrverbot. Ab 1,1 Promille greift der Bußgeldkatalog nicht mehr, denn begeht man eine Straftat. Dafür gibt es eine einkommensabhängige Geldstrafe, je nach Promillewert, schwere des Deliktes oder Vorstrafen, normalerweise von 1-2 Monatseinkommen, gegebenenfalls auch Freiheitsentzug. Wer nachweisen kann, dass er wenig Geld hat, zum Beispiel, weil er Unterhalt zahlen muss oder als Selbständiger zu wenig verdient, sollte Einspruch einlegen, dann wird es oftmals „günstiger“. Dazu gibt es 7 Punkte und je nach Schwere, 6- 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, wobei die Sperrzeit mindestens 6 Monate beträgt und der Verkehrsrichter, bei schweren Fällen, wie Wiederholungstätern, Vorstrafen usw., den Führerschein bis zu 5 Jahren entziehen kann.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad beträgt 1,6 Prozent, ansonsten gilt das oben genannte, was, zumindest ähnlich, auch für Drogen am Steuer gelten dürfte.
Wird man auf dem Fahrrad erwischt, darf man immerhin noch 2 Monate den Führerschein, bis zur Abgabe behalten, allerdings dann auch kein Rad mehr fahren. Mal wieder ein absurdes Gesetz: der Staat begründet den Entzug der Fahrerlaubnis damit, das man jemanden für „nicht geeignet für das Führen von Fahrzeugen hält“, lässt ihn aber noch einige Zeit fahren. Der Grund hierfür ist, dass man die Möglichkeit erhält, in zwei Monaten nachzuweisen, dass man doch geeignet ist. In der Realität ist dies, aber gar nicht möglich, da man ja zur MPU muß. Daher sollte man sich sofort nach der Fahrrad- Alkoholfahrt, über die MPU informieren und mit dem Abstinenznachweis beginnen, damit der „Lappen“ möglichst kurz weg ist.
Wer unter 0,5 Promille mit Alkohol erwischt wird, sofern er keinen Unfall baut oder auffällig fährt, kommt normalerweise mit einem Schrecken davon. Bei Fahrern, unter 21 Jahren, bzw. in der Probezeit, gilt Null- Promille, was ein Bußgeld von 250 Euro und 2 Punkte auf dem Flensburger Punktekonto nach sich zieht. Passiert es in der Probezeit, verlängert sich diese und darf man auch noch ein Aufbauseminar besuchen.
Allgemein geht es ab 0,5 Promille, mit einer Geldstrafe von 500€, aus dem Bußgeldkatalog los. Dazu kommen 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Ist man Wiederholungstäter, kostet es nicht nur mehr, es gibt auch bis zu 3 Monaten Fahrverbot. Ab 1,1 Promille greift der Bußgeldkatalog nicht mehr, denn begeht man eine Straftat. Dafür gibt es eine einkommensabhängige Geldstrafe, je nach Promillewert, schwere des Deliktes oder Vorstrafen, normalerweise von 1-2 Monatseinkommen, gegebenenfalls auch Freiheitsentzug. Wer nachweisen kann, dass er wenig Geld hat, zum Beispiel, weil er Unterhalt zahlen muss oder als Selbständiger zu wenig verdient, sollte Einspruch einlegen, dann wird es oftmals „günstiger“. Dazu gibt es 7 Punkte und je nach Schwere, 6- 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, wobei die Sperrzeit mindestens 6 Monate beträgt und der Verkehrsrichter, bei schweren Fällen, wie Wiederholungstätern, Vorstrafen usw., den Führerschein bis zu 5 Jahren entziehen kann.
Die Promillegrenze auf dem Fahrrad beträgt 1,6 Prozent, ansonsten gilt das oben genannte, was, zumindest ähnlich, auch für Drogen am Steuer gelten dürfte.
Wird man auf dem Fahrrad erwischt, darf man immerhin noch 2 Monate den Führerschein, bis zur Abgabe behalten, allerdings dann auch kein Rad mehr fahren. Mal wieder ein absurdes Gesetz: der Staat begründet den Entzug der Fahrerlaubnis damit, das man jemanden für „nicht geeignet für das Führen von Fahrzeugen hält“, lässt ihn aber noch einige Zeit fahren. Der Grund hierfür ist, dass man die Möglichkeit erhält, in zwei Monaten nachzuweisen, dass man doch geeignet ist. In der Realität ist dies, aber gar nicht möglich, da man ja zur MPU muß. Daher sollte man sich sofort nach der Fahrrad- Alkoholfahrt, über die MPU informieren und mit dem Abstinenznachweis beginnen, damit der „Lappen“ möglichst kurz weg ist.
Montag, 5. August 2013
Was kostet der Entzug des Führerscheins bei Alkohol am Steuer?
Hat man die Promillegrenzen überschritten, droht im Normalfall der Fahrerlaubnisentzug.
Dies gilt unter Umständen nicht nur für im Führerschein eingetragene Fahrzeugklassen, sondern kann z.B. auch das Verbot zum fahren von Fahrrädern beinhalten, wenn man auf diesem erwischt wurde.
Ich begleite hier auf diesen Seiten ja einen Fall und möchte darstellen, welche Kosten und Aufwand, Vorbereitung und MPU- Gutachten usw. verursachen. In diesem Beitrag geht es schlicht und einfach um die Abgabe des „Lappens“ bei der Führerscheinstelle.
Denn irgendwann ist es soweit, der Führerschein muß auf dem Amt abgeliefert werden und bringt man ihn nicht selbst, erfolgt der Führerscheinentzug durch die Polizei, was noch einmal erheblich teuerer werden dürfte. Dass bedeutet nicht nur Aufwand, gerade wenn man auf dem Land wohnt, muß man ja erst einmal zur Führerscheinbehörde gelangen, sondern der Staat will natürlich auch daran verdienen. In unserem Fall (mag sein dass es in anders gelagerten Fällen anders aussieht), kostet dies 110 Euro. Wobei man zunächst ein Formschreiben, mit der sofortigen Untersagung zum Fahren erhält und 7 Tage Zeit bis zur Abgabe hat. Der Akt als solcher, dauert ca 2 Minuten und man erhält eine Bestätigung für die Abgabe.
Die Sperrzeit, bis man die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann, beträgt übrigens, bei Alkohol, mindestens 6 Monate oder länger. Da man aber zunächst den MPU- Test, inkl. Vorbereitung, Abstinenznachweis, etc erfolgreich bestehen muß, dauert es aber in Regel erheblich länger, bis zur Möglichkeit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Andererseits sollte man auch nicht vergessen rechtzeitig den Schein neu zu beantragen. Meines Wissens ist dies 3 Monate vor dem geplanten MPU- Gutachten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, sollte man übrigens tunlichst bleiben lassen, da es alles noch viel schlimmer machen kann.
Dies gilt unter Umständen nicht nur für im Führerschein eingetragene Fahrzeugklassen, sondern kann z.B. auch das Verbot zum fahren von Fahrrädern beinhalten, wenn man auf diesem erwischt wurde.
Ich begleite hier auf diesen Seiten ja einen Fall und möchte darstellen, welche Kosten und Aufwand, Vorbereitung und MPU- Gutachten usw. verursachen. In diesem Beitrag geht es schlicht und einfach um die Abgabe des „Lappens“ bei der Führerscheinstelle.
Denn irgendwann ist es soweit, der Führerschein muß auf dem Amt abgeliefert werden und bringt man ihn nicht selbst, erfolgt der Führerscheinentzug durch die Polizei, was noch einmal erheblich teuerer werden dürfte. Dass bedeutet nicht nur Aufwand, gerade wenn man auf dem Land wohnt, muß man ja erst einmal zur Führerscheinbehörde gelangen, sondern der Staat will natürlich auch daran verdienen. In unserem Fall (mag sein dass es in anders gelagerten Fällen anders aussieht), kostet dies 110 Euro. Wobei man zunächst ein Formschreiben, mit der sofortigen Untersagung zum Fahren erhält und 7 Tage Zeit bis zur Abgabe hat. Der Akt als solcher, dauert ca 2 Minuten und man erhält eine Bestätigung für die Abgabe.
Die Sperrzeit, bis man die Fahrerlaubnis wieder beantragen kann, beträgt übrigens, bei Alkohol, mindestens 6 Monate oder länger. Da man aber zunächst den MPU- Test, inkl. Vorbereitung, Abstinenznachweis, etc erfolgreich bestehen muß, dauert es aber in Regel erheblich länger, bis zur Möglichkeit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Andererseits sollte man auch nicht vergessen rechtzeitig den Schein neu zu beantragen. Meines Wissens ist dies 3 Monate vor dem geplanten MPU- Gutachten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, sollte man übrigens tunlichst bleiben lassen, da es alles noch viel schlimmer machen kann.
Mittwoch, 31. Juli 2013
Warum lohnt Alkohol am Steuer nicht? Promillegrenzen, Auto, Fahrrad, Promillerechner
Für all jene welche den "Lappen" auch noch haben:
Ein altes Sprichwort besagt: „Alkohol am Steuer, das wird teuer“ und so ist es auch.
Die Kosten für Vorbereitung und Gutachten für eine MPU sind, wenn auch je nach Fall unterschiedlich, aber dennoch sehr hoch. Dazu kommen noch die eigentliche Strafe, Gebühren, z.B. für den Führerscheinentzug und ja nach Fall ein Bußgeld. Oftmals hat es noch weitere Auswirkungen, wie etwa der Verlust der Arbeit, bei der man zwingend einen Führerschein benötigt. Umso wichtiger ist es, die Alkoholgrenze Deutschland nicht zu erreichen, bzw. am Besten überhaupt nicht unter Alkohol Auto, Motorrad, Fahrrad usw. zu fahren. Viele sind da etwas leichtfertig, nach dem Motto: „Mich wird die Polizei schon nicht erwischen“ oder „die paar Meter kann ich auch noch fahren.“ Das Gejammer ist dann groß, wenn man doch mit Alkohol oder Drogen erwischt wird, die Promillegrenzen überschritten hat und der Führerscheinverlust droht. Noch schlimmer ist es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, vielleicht gar einem Personenschaden.
In anbetracht unten folgender Szenarien, sollte man sich wirklich überlegen, ob es sich lohnt, das Geld für das Taxi zu sparen, ggf. einmal nicht zu trinken oder doch betrunken Auto oder Fahrrad zu fahren. Es gibt es übrigens Online- Promillerechner, wo Mann oder Frau sehen kann, wie wenig alkoholischer Getränke es bedarf, um Promillegrenzen zu erreichen.
Ab 0,5 Promille sieht der Bußkatalog eine Geldstrafe 500 Euro vor, vier Punkte, sowie einen Monat Fahrverbot. „Wiederholungstäter“ sind mit 1000 Euro (bzw. 1500€ ab dem 3.), sowie 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot.
Mit ab 1,1 Promille gibt es Geldstrafen oder Freiheitsentzug und 6 Monate- 5 Jahre Entzug des Fahrerscheins. Hier muß man auch zum Idiotentest, während es bei den anderen Fällen, davon abhängt wie der Punktestand ist.
Wer einen Unfall verursacht muß mit weiteren Folgen, wie beispielsweise die Zahlung von Schmerzengeld rechen.
Bei Konsum von Drogen sieht es noch einmal anders aus.
Die Fahrerlaubnis verliert man normalerweise, zumindest im ersten Fall, erst ab 1,6 Promille, wenn man den MPU- Test nicht besteht.
Allerdings beschreibe ich, auf diesen Seiten, genau diesen speziellen Fall: Für die MPU hat man 2 Monate Zeit, was aber gar nicht möglich ist, da man ja den Abstinenznachweis für Alkohol erbringen muß, was seine Zeit braucht. Also ist die Fahrerlaubnis, für Kraftfahrzeuge und Fahrrad (!) spätestens nach zwei Monaten weg. Deshalb sollte man sich in diesem Fall sofort mit den Fragen, wie Vorbereitung, rund um den MPU- test befassen und auch gleich mit der Abstinenz beginnen. Im besten Fall (je nach Länge der festgesetzten Alkoholanalyse, was natürlich auch von der Höhe der Promille usw. abhängt), kann man dann in ca 4- 7 Monaten, mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rechnen.
Bei diesen Folgen, sollte man sich also genau überlegen, ob man betrunken am Straßenverkehr teilnehmen sollte (eigentlich ja auf keinen Fall)! Dies gilt übrigens auch für auffällige Fußgänger!
(Stand 07/2013/ ohne Gewähr)
Ein altes Sprichwort besagt: „Alkohol am Steuer, das wird teuer“ und so ist es auch.
Die Kosten für Vorbereitung und Gutachten für eine MPU sind, wenn auch je nach Fall unterschiedlich, aber dennoch sehr hoch. Dazu kommen noch die eigentliche Strafe, Gebühren, z.B. für den Führerscheinentzug und ja nach Fall ein Bußgeld. Oftmals hat es noch weitere Auswirkungen, wie etwa der Verlust der Arbeit, bei der man zwingend einen Führerschein benötigt. Umso wichtiger ist es, die Alkoholgrenze Deutschland nicht zu erreichen, bzw. am Besten überhaupt nicht unter Alkohol Auto, Motorrad, Fahrrad usw. zu fahren. Viele sind da etwas leichtfertig, nach dem Motto: „Mich wird die Polizei schon nicht erwischen“ oder „die paar Meter kann ich auch noch fahren.“ Das Gejammer ist dann groß, wenn man doch mit Alkohol oder Drogen erwischt wird, die Promillegrenzen überschritten hat und der Führerscheinverlust droht. Noch schlimmer ist es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, vielleicht gar einem Personenschaden.
Promillerechner
In anbetracht unten folgender Szenarien, sollte man sich wirklich überlegen, ob es sich lohnt, das Geld für das Taxi zu sparen, ggf. einmal nicht zu trinken oder doch betrunken Auto oder Fahrrad zu fahren. Es gibt es übrigens Online- Promillerechner, wo Mann oder Frau sehen kann, wie wenig alkoholischer Getränke es bedarf, um Promillegrenzen zu erreichen.
Promillegrenzen und Bußgelder in Deutschland (außerhalb der Probezeit)
Auto:
Zwischen 0,3 und bis unter 0,5 Promille ist eine hat Glück, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit zeigt. Zeigt man diese aber und/ oder es kommt zu einem Unfall, macht man sich strafbar bei und es drohen 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und FührerscheinentzugAb 0,5 Promille sieht der Bußkatalog eine Geldstrafe 500 Euro vor, vier Punkte, sowie einen Monat Fahrverbot. „Wiederholungstäter“ sind mit 1000 Euro (bzw. 1500€ ab dem 3.), sowie 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot.
Mit ab 1,1 Promille gibt es Geldstrafen oder Freiheitsentzug und 6 Monate- 5 Jahre Entzug des Fahrerscheins. Hier muß man auch zum Idiotentest, während es bei den anderen Fällen, davon abhängt wie der Punktestand ist.
Wer einen Unfall verursacht muß mit weiteren Folgen, wie beispielsweise die Zahlung von Schmerzengeld rechen.
Bei Konsum von Drogen sieht es noch einmal anders aus.
Fahrrad:
Auf dem Fahrrad muß man ab 1,6 Promille zur MPU, mit Unfall oder Auffälligkeiten, kann es aber schon ab 0,3 teuer werden.Die Fahrerlaubnis verliert man normalerweise, zumindest im ersten Fall, erst ab 1,6 Promille, wenn man den MPU- Test nicht besteht.
Allerdings beschreibe ich, auf diesen Seiten, genau diesen speziellen Fall: Für die MPU hat man 2 Monate Zeit, was aber gar nicht möglich ist, da man ja den Abstinenznachweis für Alkohol erbringen muß, was seine Zeit braucht. Also ist die Fahrerlaubnis, für Kraftfahrzeuge und Fahrrad (!) spätestens nach zwei Monaten weg. Deshalb sollte man sich in diesem Fall sofort mit den Fragen, wie Vorbereitung, rund um den MPU- test befassen und auch gleich mit der Abstinenz beginnen. Im besten Fall (je nach Länge der festgesetzten Alkoholanalyse, was natürlich auch von der Höhe der Promille usw. abhängt), kann man dann in ca 4- 7 Monaten, mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rechnen.
Bei diesen Folgen, sollte man sich also genau überlegen, ob man betrunken am Straßenverkehr teilnehmen sollte (eigentlich ja auf keinen Fall)! Dies gilt übrigens auch für auffällige Fußgänger!
(Stand 07/2013/ ohne Gewähr)
Dienstag, 30. Juli 2013
Begutachtungsstellen: Wo kann ich das MPU- Gutachten machen?
Das Ziel einer MPU ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, denn ohne diese, sollte man auf gar keinen Fall fahren!
Zu früheren Zeiten, wurde vom Staat, als alleinige Test- Prüfstelle, das TÜV- MPI beauftragt.
Inzwischen gibt es weitere Begutachtungsstellen, wie beispielsweise Pima, Dekra, AVUS, IAS usw., bei welchen man die unterschiedlichen medizinisch- psychologischen Gutachten machen kann.
Wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, sind die Preise und Gebühren überall gleich. Ebenfalls erwähnt wurde, dass dies für die Kosten der Vorbereitung aber nicht gilt und dass diese vom eigentlichen Gutachten getrennt zu betrachten sind, was auch für die Anbieter gilt!
Nicht alle Gutachterstellen, der diversen Träger, sind auch in allen Regionen und Städten zu finden, zumal diese sowieso nur in größeren Städten ihre Niederlassungen haben. Auch qualitativ, kann es Unterschiede geben (wobei natürlich alle eine staatliche Zulassung haben), es könnte ja beispielsweise vorkommen, dass in einem Institut- X in Hannover, München, Köln oder Berlin, gute Verkehrspsychologen am Werk sind, in der Prüfstelle Hamburg aber weniger gute.
Hier sollte man sich Vorort, z.B. zu Erfahrungen im Bekanntenkreis erkundigen oder natürlich Online, wie z.B. in einem MPU- Forum informieren.
Zu früheren Zeiten, wurde vom Staat, als alleinige Test- Prüfstelle, das TÜV- MPI beauftragt.
Inzwischen gibt es weitere Begutachtungsstellen, wie beispielsweise Pima, Dekra, AVUS, IAS usw., bei welchen man die unterschiedlichen medizinisch- psychologischen Gutachten machen kann.
Wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, sind die Preise und Gebühren überall gleich. Ebenfalls erwähnt wurde, dass dies für die Kosten der Vorbereitung aber nicht gilt und dass diese vom eigentlichen Gutachten getrennt zu betrachten sind, was auch für die Anbieter gilt!
Nicht alle Gutachterstellen, der diversen Träger, sind auch in allen Regionen und Städten zu finden, zumal diese sowieso nur in größeren Städten ihre Niederlassungen haben. Auch qualitativ, kann es Unterschiede geben (wobei natürlich alle eine staatliche Zulassung haben), es könnte ja beispielsweise vorkommen, dass in einem Institut- X in Hannover, München, Köln oder Berlin, gute Verkehrspsychologen am Werk sind, in der Prüfstelle Hamburg aber weniger gute.
Hier sollte man sich Vorort, z.B. zu Erfahrungen im Bekanntenkreis erkundigen oder natürlich Online, wie z.B. in einem MPU- Forum informieren.
Montag, 29. Juli 2013
Flensburg und der Führerschein: Punkteabbau, Aufbauseminar, MPU, verfall
Etwas verwirrend ist die Situation für all jene, welche aus welchem Grund auch immer, in Flensburg fleißig Punkte gesammelt haben.
Bei Ordnungswidrigkeiten verfallen die Punkte automatisch nach 2 Jahren, bei Straftaten meist nach 5 Jahren und in einigen Fällen, wie einer Alkoholfahrt erst nach 10 Jahren.
Wenn man sich allerdings in dieser Zeit neue Punkte einfängt, wird die Tilgung unterbrochen, auch Hemmung genannt. Getilgt wird erst wenn der neueste Eintrag abgelaufen ist.
Bei Ordnungswidrigkeiten wird aber spätestens nach 5 Jahren gelöscht, nicht allerdings bei Promille- Verstößen (0,5 Promille), hier gibt es, wie bei Straftaten, keine absolute Tilgungsfrist.
Beachten sollte man auch, dass zur Tilgungsfrist auch noch eine einjährige „Überliegefrist“ hinzukommt.
Bei 1 bis 8 Punkten kann man freiwillig ein Aufbauseminar besuchen, dies führt zur Tilgung von 4 Punkten. Gleiches gilt bei 9- 13 Punkten. Erreicht man acht Punkte, erhält man, natürlich kostenpflichtig…, eine Verwarnung. Dabei wird auf hingewiesen, dass man bei „freiwilliger“ Teilnahme (und nur bei solcher) 2 Punkte abbauen kann.
Ab 14- 17 Punkten wird man von der Führerscheinbehörde zum Aufbauseminar geschickt (Pflicht), ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei keine Punkte getilgt werden. Eine Punktereduzierung von 2 können allerdings, bei der Teilnahme einer (zusätzlichen) verkehrspsychologischen Beratung, getilgt werden. In manchen Fällen kann man dadurch den Entzug des Führerscheins verhindern.
Dann gibt es auch noch Sonderfälle, auf welche ich nicht genauer eingehe, etwa wenn die Fahrerlaubnisbehörde, bei den oben genanten Grenzenwerten bei der Punkteanzahl nicht verwarnt hat. Gleiches gilt bei der Fahrerlaubnis auf Probe wo man spezielle Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) oder bei Alkohol- und/ oder Drogenverstößen ggf. besondere Aufbauseminare, bei anerkannten Verkehrspsychologen belegen muß. Auch hier gibt es dann wieder Sonderregelungen, etwa wenn man als Fahranfänger schon zur MPU musste.
Dieser Beitrag soll lediglich ein Einstieg in die Materie darstellen und ist ohne Gewähr, zumal ich kein Verkehrsrechtler bin. Jeder sollte sich zu seinem speziellen Fall, z.B. bei der Führerscheinstelle, Kursanbietern, im Internet, auch in Foren oder im Bekanntenkreis informieren.
Beschlossen wurde zudem die neue Punkteregelung, welche voraussichtlich am 7. Juni2014 in Kraft tritt und wo sich einiges, auch bei der Punktereduzierung und/ oder MPU ändern wird.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Bei Ordnungswidrigkeiten verfallen die Punkte automatisch nach 2 Jahren, bei Straftaten meist nach 5 Jahren und in einigen Fällen, wie einer Alkoholfahrt erst nach 10 Jahren.
Wenn man sich allerdings in dieser Zeit neue Punkte einfängt, wird die Tilgung unterbrochen, auch Hemmung genannt. Getilgt wird erst wenn der neueste Eintrag abgelaufen ist.
Bei Ordnungswidrigkeiten wird aber spätestens nach 5 Jahren gelöscht, nicht allerdings bei Promille- Verstößen (0,5 Promille), hier gibt es, wie bei Straftaten, keine absolute Tilgungsfrist.
Beachten sollte man auch, dass zur Tilgungsfrist auch noch eine einjährige „Überliegefrist“ hinzukommt.
Wie kann man Punkte tilgen?
Bei 1 bis 8 Punkten kann man freiwillig ein Aufbauseminar besuchen, dies führt zur Tilgung von 4 Punkten. Gleiches gilt bei 9- 13 Punkten. Erreicht man acht Punkte, erhält man, natürlich kostenpflichtig…, eine Verwarnung. Dabei wird auf hingewiesen, dass man bei „freiwilliger“ Teilnahme (und nur bei solcher) 2 Punkte abbauen kann.
Ab 14- 17 Punkten wird man von der Führerscheinbehörde zum Aufbauseminar geschickt (Pflicht), ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei keine Punkte getilgt werden. Eine Punktereduzierung von 2 können allerdings, bei der Teilnahme einer (zusätzlichen) verkehrspsychologischen Beratung, getilgt werden. In manchen Fällen kann man dadurch den Entzug des Führerscheins verhindern.
Dann gibt es auch noch Sonderfälle, auf welche ich nicht genauer eingehe, etwa wenn die Fahrerlaubnisbehörde, bei den oben genanten Grenzenwerten bei der Punkteanzahl nicht verwarnt hat. Gleiches gilt bei der Fahrerlaubnis auf Probe wo man spezielle Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) oder bei Alkohol- und/ oder Drogenverstößen ggf. besondere Aufbauseminare, bei anerkannten Verkehrspsychologen belegen muß. Auch hier gibt es dann wieder Sonderregelungen, etwa wenn man als Fahranfänger schon zur MPU musste.
Dieser Beitrag soll lediglich ein Einstieg in die Materie darstellen und ist ohne Gewähr, zumal ich kein Verkehrsrechtler bin. Jeder sollte sich zu seinem speziellen Fall, z.B. bei der Führerscheinstelle, Kursanbietern, im Internet, auch in Foren oder im Bekanntenkreis informieren.
Beschlossen wurde zudem die neue Punkteregelung, welche voraussichtlich am 7. Juni2014 in Kraft tritt und wo sich einiges, auch bei der Punktereduzierung und/ oder MPU ändern wird.
Dienstag, 9. Juli 2013
Nachweis von Drogenabstinenz u. Alkoholabstinenz durch Urinprobe& Haaranalyse
Für ein Gutachten, bei Führerscheinverlust wegen Drogenkonsum und/ oder Alkoholkonsum, ist es meist nötig, einen Abstinenznachweis zu erbringen. Ich will dies an dieser Stelle nur kurz anschneiden, damit ihr wisst worum es geht, denn wie lange und in welcher Form dieser Nachweis erbracht werden muß, erfahrt ihr normalerweise,in der Beratung ,durch einen Verkehrspsychologen.
Die Kontrollen finden meist beim MPI - Medizinisch-Psychologischen Institut statt, bei vielen Anbietern oftmals dort, wo dann das eigentliche MPU- Gutachten erstellt wird.
Bei Alkohol- Abstinenz-Checks, wird nach EtG (Ethylglucuronid), einem Abbauprodukt von Alkohol im Urin gefahndet. Je nach erforderlichem Nachweiszeitraum, finden diese meist 4- 6 (halbes/ ganzes Jahr) mal statt, zu den Kontrollen wird man sehr kurzfristig geladen.
Bei der EtG- Haaranalyse, können ggf. neben Alkohol, auch Drogen oder Medikamente nachgewiesen werden. Hier können nur etwa alle drei Monate Haarproben entnommen werden.
Bei Alkohlfragen werden Urin- und Haaranalyse manchmal auch kombiniert, z.B. wenn man vor Beginn des Abstinenznachweises, schon länger nicht mehr getrunken hat.
Die Kontrollen finden meist beim MPI - Medizinisch-Psychologischen Institut statt, bei vielen Anbietern oftmals dort, wo dann das eigentliche MPU- Gutachten erstellt wird.
Bei Alkohol- Abstinenz-Checks, wird nach EtG (Ethylglucuronid), einem Abbauprodukt von Alkohol im Urin gefahndet. Je nach erforderlichem Nachweiszeitraum, finden diese meist 4- 6 (halbes/ ganzes Jahr) mal statt, zu den Kontrollen wird man sehr kurzfristig geladen.
Bei der EtG- Haaranalyse, können ggf. neben Alkohol, auch Drogen oder Medikamente nachgewiesen werden. Hier können nur etwa alle drei Monate Haarproben entnommen werden.
Bei Alkohlfragen werden Urin- und Haaranalyse manchmal auch kombiniert, z.B. wenn man vor Beginn des Abstinenznachweises, schon länger nicht mehr getrunken hat.
Sonntag, 30. Juni 2013
Eine Grundsätzliche Frage zur Alkohol- „Idiotentest“ auf dem Fahrrad
Schon erstaunlich, wie die Medizin, bzw. Psychologie mit dem Thema Alkohol verfährt. Aus rechtlicher Sicht, ist es sicher vertretbar, dass 1,69 Promille auf dem Fahrrad (noch) die Grenze zur Fahruntüchtigkeit darstellt, irgendwo muß man schließlich Grenzen setzten. Erstaunlich finde ich jedoch, dass beispielsweise eine Frau, von 170 Meter Größe und 70 Kilo, bei diesem Wert noch fahrttüchtig sein soll, mein Kumpel mit 1,93 und 96kg, bei ca. 2 Promille jedoch nicht. Aus Sicht der Verkehrspsychologen in der Vorbereitung, ist er schon fast ein Alkoholiker und sollte möglichst auch noch eine Suchtberatung besuchen. Wir kennen uns bereits seit der Kindheit und meiner Meinung nach ist er es nicht. Sicher trinken wir im Freundeskreis relativ regelmäßig, meist am Wochenende, Alkohol und zwar meist in Form von Bier. Sicher haben wir auch eine gewisse Alkohol- Gewöhnung, aber andererseits geht es auch einige Wochen abstinent, wenn gerade keine „Feste“ anstehen und zwar ohne Entzugserscheinungen oder Schlaflosigkeit. Neben der Gewohnheit, sollte man aber auch die Statur, gute Leberwerte und sonstige körperliche Belastbarkeit, wie z.B. (in diesem Fall) Stressbelastbarkeit/ Adrenalin berücksichtigen.
Oder was meint ihr? Eure Meinung dazu gff. einfach in die Kommentarfunktion posten!
Freitag, 14. Juni 2013
1. Schritt: Beratungsstellen und Informationen zur Vorbereitung finden
Die medizinisch- psychologische- Untersuchung kostet viel Geld, weshalb man gut vorbereitet sein sollte!
Zumindest in größeren Städten, gibt es oftmals recht viele Anbieter für MPU- Fragen, wer auf dem Land wohnt, muss oftmals weite Wege in Kauf nehmen. Unter den Anbietern, Vorort und teilweise auch Online, im Internet (ich persönlich würde diese Variante allerdings nicht wählen), gibt es wie immer, gute und schlechte. Gerade im Internet gibt es, neben den guten, auch Angebote, welche mit Vorsicht zu Genießen sind, andererseits kann man sich Online aber auch gut schon einmal vorab informieren.
Da beispielsweise auch die bekannten großen KFZ- Prüfkonzerne usw., zu den Anbietern gehören, zunächst folgendes zur Unterscheidung: Die Vorbereitungskurse und die eigentliche MPU, sowie der medizinische Bereich, wie z.B. für Drogen- und Abstinenznachweis, sind voneinander getrennt. Auch wenn diese, zumindest teilweise, beide von den letztendlich gleichen Mutterkonzernen angeboten werden, handelt es sich doch rechtlich, um verschiedene Unternehmen. Welche letztendlich gut sind, sollte man Vorort herausfinden, etwa durch die genannten Foren oder Erfahrungen im Bekanntenkreis, zumal es auch von Standort zu Standort Unterschiede geben dürfte.
Der erste Schritt, nachdem der MPU- Bescheid vom Amt ins Haus geflattert ist, wäre also, zu einem Informationsabend für die Vorbereitungskurse zu gehen. Diese Beratungen sollten kostenlos angeboten werden. Hier wird von einem Verkehrspsychologen der Ablauf erklärt, außerdem kann jeder zu seinem persönlichen Fall, Fragen stellen, etwa zu Ablauf und Kosten. Hinterher kann man immer noch entscheiden, welches der persönlich richtige Weg zurück zum Führerschein ist.
Ich habe zwecks der Recherche zu diesem Blog, an zwei Tagen hintereinander, sowohl die Informationsveranstaltungen zur eigentlichen MPU, als auch für die Vorbereitungskurse besucht, das verwirrt doch ein wenig. Also vielleicht besser, die MPU- Veranstaltung erst besuchen, wenn es soweit ist.
Wichtig ist zunächst einmal die richtige Vorbereitung!
Weiter geht es mit Schritt 2 und einem persönlichen Beratungsgespräch, sowie darauffolgend, den weiteren Punkten rund um den „Idiotentest“.
Zumindest in größeren Städten, gibt es oftmals recht viele Anbieter für MPU- Fragen, wer auf dem Land wohnt, muss oftmals weite Wege in Kauf nehmen. Unter den Anbietern, Vorort und teilweise auch Online, im Internet (ich persönlich würde diese Variante allerdings nicht wählen), gibt es wie immer, gute und schlechte. Gerade im Internet gibt es, neben den guten, auch Angebote, welche mit Vorsicht zu Genießen sind, andererseits kann man sich Online aber auch gut schon einmal vorab informieren.
Da beispielsweise auch die bekannten großen KFZ- Prüfkonzerne usw., zu den Anbietern gehören, zunächst folgendes zur Unterscheidung: Die Vorbereitungskurse und die eigentliche MPU, sowie der medizinische Bereich, wie z.B. für Drogen- und Abstinenznachweis, sind voneinander getrennt. Auch wenn diese, zumindest teilweise, beide von den letztendlich gleichen Mutterkonzernen angeboten werden, handelt es sich doch rechtlich, um verschiedene Unternehmen. Welche letztendlich gut sind, sollte man Vorort herausfinden, etwa durch die genannten Foren oder Erfahrungen im Bekanntenkreis, zumal es auch von Standort zu Standort Unterschiede geben dürfte.
Der erste Schritt, nachdem der MPU- Bescheid vom Amt ins Haus geflattert ist, wäre also, zu einem Informationsabend für die Vorbereitungskurse zu gehen. Diese Beratungen sollten kostenlos angeboten werden. Hier wird von einem Verkehrspsychologen der Ablauf erklärt, außerdem kann jeder zu seinem persönlichen Fall, Fragen stellen, etwa zu Ablauf und Kosten. Hinterher kann man immer noch entscheiden, welches der persönlich richtige Weg zurück zum Führerschein ist.
Ich habe zwecks der Recherche zu diesem Blog, an zwei Tagen hintereinander, sowohl die Informationsveranstaltungen zur eigentlichen MPU, als auch für die Vorbereitungskurse besucht, das verwirrt doch ein wenig. Also vielleicht besser, die MPU- Veranstaltung erst besuchen, wenn es soweit ist.
Wichtig ist zunächst einmal die richtige Vorbereitung!
Weiter geht es mit Schritt 2 und einem persönlichen Beratungsgespräch, sowie darauffolgend, den weiteren Punkten rund um den „Idiotentest“.
Dienstag, 11. Juni 2013
Warum dieser MPU- Hilfe Blog?
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Wer zur medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) muss, hat zunächst einmal viele Fragen.
Ganz egal ob es um Punkteabbau, Drogen oder Alkohol geht, praktisch jedem kann geholfen werden, man muss sich allerdings der Probleme bewusst werden. Immerhin gibt es im Jahr ca. 100000 MPU’s, man ist also nicht alleine und schon gar kein Idiot.
Einem lieben Menschen aus meinem Umfeld ist genau dieses kürzlich passiert, er bekam das Schreiben von der Führerscheinstelle und wusste erst einmal nicht, wo er anfangen, bzw. sich hinwenden sollte. Deshalb möchte ich als „Blogger“ von seinen Erfahrungen zur Vorbereitung, Kosten, Beratung usw. berichten. Z.B. an welche Stellen und Institutionen muss man sich wenden? Er wurde übrigens mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt und ist sicher kein starker Alkoholiker, aber man sieht: „Don't drink and drive“, sonst wird’s teuer! Erstaunlich fand ich in diesem Zusammenhang, dass er den Führerschein noch 2 Monate behalten durfte, um in dann abgeben zu müssen und dann nicht einmal mehr Fahrrad (und Mofa…) fahren zu dürfen. Beim Start des Blogs war er noch ganz am Anfang der Vorbereitung zur MPU, immer mal wieder hier reinschauen lohnt daher sicherlich. Auch wenn die jeweilige Situation und damit der Weg zum Gutachten sehr unterschiedlich sein können, hoffe ich doch, dass diese Seite eine Hilfe ist!
Wer zur medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) muss, hat zunächst einmal viele Fragen.
Ganz egal ob es um Punkteabbau, Drogen oder Alkohol geht, praktisch jedem kann geholfen werden, man muss sich allerdings der Probleme bewusst werden. Immerhin gibt es im Jahr ca. 100000 MPU’s, man ist also nicht alleine und schon gar kein Idiot.
Einem lieben Menschen aus meinem Umfeld ist genau dieses kürzlich passiert, er bekam das Schreiben von der Führerscheinstelle und wusste erst einmal nicht, wo er anfangen, bzw. sich hinwenden sollte. Deshalb möchte ich als „Blogger“ von seinen Erfahrungen zur Vorbereitung, Kosten, Beratung usw. berichten. Z.B. an welche Stellen und Institutionen muss man sich wenden? Er wurde übrigens mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt und ist sicher kein starker Alkoholiker, aber man sieht: „Don't drink and drive“, sonst wird’s teuer! Erstaunlich fand ich in diesem Zusammenhang, dass er den Führerschein noch 2 Monate behalten durfte, um in dann abgeben zu müssen und dann nicht einmal mehr Fahrrad (und Mofa…) fahren zu dürfen. Beim Start des Blogs war er noch ganz am Anfang der Vorbereitung zur MPU, immer mal wieder hier reinschauen lohnt daher sicherlich. Auch wenn die jeweilige Situation und damit der Weg zum Gutachten sehr unterschiedlich sein können, hoffe ich doch, dass diese Seite eine Hilfe ist!
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